fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

Möchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird? Wenn es sich dabei um eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde handelt, für die der Gemeinderat zuständig ist, können die Bürger selbst in einem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid beantragen. Hierunter fallen z.B. die Errichtung oder Schließung öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder, Kindergärten oder Schulen.

Einen Bürgerentscheid zu Angelegenheiten, für die der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, können Sie hingegen nicht beantragen. Auch Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, der Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten sowie die Haushaltssatzung, die Jahresrechnung, Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften sind von einem Bürgerentscheid ausgenommen.

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Voraussetzungen
  • Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden.
  • Es muss die gewünschte Entscheidung so genau bezeichnen, dass über sie im Bürgerentscheid mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann. Dabei muss es  eine Begründung und einen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten.
  • Es darf sich nicht um eine Angelegenheit handeln, über die innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist.
  • Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn Prozent aller wahlberechtigten Bürger der Gemeinde mit ihrer Unterschrift unterzeichnet sein.
  • Im Bürgerbegehren müssen bis zu drei Personen benannt sein, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
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Verfahrensablauf
Der Verwaltungsausschuss entscheidet unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen.
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Erforderliche Unterlagen
Die unter "Voraussetzungen" genannten Unterschriften.
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Kosten/Leistung

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.