Beschwerde über bauordnungswidrige Zustände
Widersprechen bauliche Anlagen, Grundstücke, Bauprodukte oder Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht oder ist dies zu besorgen, so kann die Bauaufsichtsbehörde gem. § 79 Abs. 1 S.1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung oder Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind.
Sofern Sie als Nachbar oder Bürger Kenntnis von baurechtswidrigen Zuständen haben, können Sie ihre Beschwerde an die Bauaufsichtsbehörde richten. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Beschwerde und eröffnet gegebenenfalls ein Bauordnungsverfahren.
Die Beschwerde über bauordnungsrechtliche Zustände muss begründet sein.
Bei einem Konflikt zwischen Nachbarn beachten Sie bitte die Anlage (Tipps für Nachbarn).
Ihre Beschwerde können Sie formlos schriftlich oder per Mail bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen.
keine
Abhängig vom Einzelfall.