fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Beschwerde über bauordnungswidrige Zustände

Widersprechen bauliche Anlagen, Grundstücke, Bauprodukte oder Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht oder ist dies zu besorgen, so kann die Bauaufsichtsbehörde  gem. § 79 Abs. 1 S.1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung oder Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind.

Sofern Sie als Nachbar oder Bürger Kenntnis von baurechtswidrigen Zuständen haben, können Sie ihre Beschwerde an die Bauaufsichtsbehörde richten. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Beschwerde und eröffnet gegebenenfalls ein Bauordnungsverfahren.

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Mitarbeiter
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Team
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Voraussetzungen

Die Beschwerde über bauordnungsrechtliche Zustände muss begründet sein.

Bei einem Konflikt zwischen Nachbarn beachten Sie bitte die Anlage (Tipps für Nachbarn).

Tipps für Nachbarn

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Verfahrensablauf

Ihre Beschwerde können Sie formlos schriftlich oder per Mail bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Abhängig vom Einzelfall.