fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Antrag auf Löschung einer Baulast

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Baulast gem. § 81 Abs. 3 S. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) löschen, wenn ein öffentliches und privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Die Löschung der Baulast ist zu beantragen.

^
Mitarbeiter
^
Formular & Online-Prozess
^
Voraussetzungen

Die Löschung einer Baulast muss begründet sein; es darf kein privates und öffentliches Interesse mehr an der Eintragung der Baulast bestehen.

^
Verfahrensablauf

Mit dem angehängten Formular können Sie die Löschung der Baulast beantragen. Vor der Löschung sind die Eigentümer der begünstigten Grundstücke gem. § 81 Abs. 3 S. 3 NBauO anzuhören. Die Löschung wird mit ihrer Eintragung im Baulastenverzeichnis wirksam. Von der Löschung sind die Eigentümer des belasteten Grundstücks und der begünstigten Grundstücke zu benachrichtigen.

^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung

Abhängig vom Einzelfall. Durch den Antrag entstehen Verwaltungsgebühren zischen 90,00 und 830,00 € (vgl. Tarifstelle 9.2 BauGO).

^
Zugehörigkeit zu