Auskunft zu Bebaubarkeit von Flurstücken
Sie besitzen ein Flurstück oder interessieren sich für eines und möchten wissen ob und was Sie darauf bauen können? Dann ist zu nächst zu prüfen, ob ihr Flurstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer Innen- oder Außenbereichssatzung liegt. Ist eine Satzung vorhanden kann dort nachgeschaut werden was für ihr Flurstück festgesetzt wurde. Ist keine Satzung vorhanden, ist gemäß §34 BauGB zu prüfen, ob eine Bebauung möglich ist und wenn ja, wie bebaut werden darf.
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Stadtplanerin und Radverkehrsbeauftragte
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Stadtplaner und Denkmalpfleger
keine
Adresse oder Flurstücksnummer mit Flur und Gemarkung bereithalten und anrufen oder eine E-Mailschreiben.
Eigentümernachweiß
keine