e-ID Karte
Bürger: innen der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) können die eID-Karte beantragen.
Die eID-Karte besitzt die Online-Ausweisfunktion, um sich online auszuweisen. Dazu werden die sichtbaren Daten auf einer Chipkarte gespeichert.
Die eID-Karte ist kein Passersatz und kann nicht als Reisedokument genutzt werden.
Die Gültigkeit einer eID-Karte beträgt zehn Jahre.
Die Beantragung ist ab einem Alter von 16 Jahre möglich. Man muss eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen und diese auch nachweisen können.
Zur Antragstellung muss ein gültiges Identitätsdokument, zum Beispiel ein Reisepass oder ein nationaler Identitätsausweis, vorgelegt werden.
Die eID-Karte kann bei der Passbehörde im jeweiligen Wohnort beantragt werden.
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO-).
Die Gebühr einer eID-Karte beträgt 37,00 EUR.