Baugenehmigung/Bauantrag
Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag) stellen.
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Bauaufsicht (Kernstadt, Achum, Müsingen)
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Bauaufsicht (Bergdorf, Cammer, Evesen, Meinsen, Rusbend, Scheie, Warber)
Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag)
weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung (Formular Baubeschreibung)
- eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
- eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen (Vordruck)
- technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Vordruck)
Die Gebühren für die Bearbeitung des Bauantrages bemessen sich nach den Regelungen der Baugebührenordnung vom 13.01.1998, in der jeweils gültigen Fassung.