Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten.
Mit der einfachen Meldebescheinigung erhalten Sie die Bescheinigung über Ihren Vor- und Familiennamen, frühere Namen, Doktorgrade, Ordens- oder Künstlernamen, Geburtsdatum und –ort und die derzeitige Anschrift.
Mit der erweiterten Meldebescheinigung erhalten Sie darüber hinaus die Bescheinigung über den Familienstand, die Daten der gesetzlichen Vertreter, Ehegatte:in oder Lebenspartner:in und minderjähriger Kinder, ehemaligen Adressen, die der Meldebehörde bekannt sind und der aktuellen Staatsangehörigkeiten.
keine
Sie können persönlich und formlos einen Antrag auf Aufstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung in Ihrer Meldebehörde stellen.
Zur Beantragung müssen Sie sich durch ein Ausweisdokument ausweisen.
keine
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO-).
Für eine einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 EUR erhoben und für eine erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 9,00 EUR erhoben.