Öffentliche Bekanntmachung
Die Stadt Bückeburg ist auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) sowie des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmennetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Wärmesektor zu unterstützen.
Eine zentrale Aufgabe der Wärmeplanung besteht darin, größere Klarheit darüber herbeizuführen, welche Art der Wärmeversorgung geeignet ist, um in einem bestimmten Gebiet eine klimaneutrale Wärmeversorgung möglichst effizient zu erreichen. Der Wärmeplan beinhaltet eine Bestandsanalyse, eine Potentialanalyse und erarbeitet daraus ein Zielszenario und Umsetzungsstrategien. Da es hierbei auch zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommen kann, informiert Sie die Stadt Bückeburg hiermit entsprechend Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO über die Weiterleitung dieser Daten und die hieraus resultierenden Rechte der Betroffenen.
Bückeburg, den 16.03.2026
Wohlgemuth
Bürgermeister