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Grundsteuerreform


Der Rat der Stadt Bückeburg hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 eine Hebesatzsatzung beschlossen.

Städte und Gemeinden müssen für 2025 die Grundsteuer-Hebesätze anpassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Städte und Gemeinden sind nach landesgesetzlicher Vorgabe gehalten, die Reform umzusetzen.  Es wurde daher auf Basis des neuen Modells ein Hebesatz kalkuliert, der dazu führt, dass die Höhe des Grundsteueraufkommens für die Stadt Bückeburg annähernd gleichbleibt.

Die Hebesätze der Stadt Bückeburg konnten ab dem 01.01.2025 deutlich gesenkt werden. Es gelten folgende Sätze:

Ab 2025 Bis 2024
Grundsteuer A 316 v. H. 425 v. H.
Grundsteuer B 336 v. H. 440 v. H.

Auch wenn insgesamt das Grundsteueraufkommen der Stadt nicht steigt, kann sich die Grundsteuerbelastung bei einzelnen Steuerschuldnerinnen und Steuerschuldnern verändern. Dies ist die Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Abkehr von der bisherigen Berechnungssystematik.

Die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B ist durch die Umsetzung der Grundsteuerreform erforderlich geworden.

Die bisherigen Grundlagen für die Veranlagung der Grundsteuer A und B verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.

Anbei finden Sie unser Beiblatt mit den Erläuterungen und den Erklärungen der Zuständigkeit

Für weitergehende Informationen:

Grundsteuerreform in Niedersachsen | Landesamt für Steuern Niedersachsen