Öffentliche Bekanntmachung
Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Aufstellung von Großflächenplakaten zur Bundestagswahl 2025 gibt die Stadt Bückeburg Folgendes bekannt:
Die Stadt Bückeburg stellt 8 Standorte mit insgesamt 13 Aufstellflächen für Großflächenplakate zur Verfügung.
Den Parteien, die für die Bundestagswahl antreten, wird auf Antrag mindestens eine Werbemöglichkeit für Großflächenplakate zur Verfügung gestellt, soweit verfügbar.
Die konkreten Standorte werden durch Losverfahren bestimmt.
Für etwaige danach verbleibende Standorte wird wie folgt verfahren:
Die Parteien, die zwei oder mehr Standorte beantragt haben, werden bei der Vergabe des nächsten verbleibenden Standortes in das Losverfahren einbezogen.
Für einen weiteren freien Standort werden die Parteien berücksichtigt, die zwei oder mehr Standorte beantragt haben und beim vorangegangenen Losverfahren unberücksichtigt geblieben sind. Das Verfahren wird wiederholt, bis alle Parteien, die zwei oder mehr Standorte beantragt haben, einen zweiten Standort erhalten haben oder alle Standorte vergeben sind.
Des Weiteren stellt die Stadt Bückeburg zwei Bannerwerbestandorte an den Eingangsbereichen der Fußgängerzone in der Lange Straßen zur Werbung für die Wahl zur Verfügung.
Die Stadt Bückeburg erhält für den Fall, dass Veranstaltungen stattfinden, ein Zugriffsrecht auf die Bannerwerbung. Ein Anspruch auf die Bannerwerbung besteht nicht.
Die Parteien werden aufgefordert, bis zum 13.12.2024 ihr Interesse an der Aufstellung von Großflächenplakaten bzw. zur Nutzung der Bannerwerbestandorte zu bekunden.
Bückeburg, den 26.11.2024
Wohlgemuth
Bürgermeister