Öffentliche Bekanntmachung
4. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Erweiterung Bauerngut“
Einsichtnahme in das Prüfungsergebnis als Ersatz für eine persönliche Mitteilung gemäß § 3 (2) Satz 7 Baugesetzbuch (BauGB)
In dem o. g. Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Erweiterung Bauerngut“ hat der Rat der Stadt Bückeburg in seiner Sitzung am 23.05.2024 alle fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3, 4 und 4a BauGB geprüft und die vorgetragenen öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 (7) BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Das Ergebnis der Prüfung wird den Eingebenden gemäß § 3 (2) Satz 6 BauGB schriftlich mitgeteilt. In den Fällen, in denen mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben haben, wird die Mitteilung gemäß § 3 (2) Satz 7 BauGB dadurch ersetzt, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird.
Das Prüfungsergebnis ist in Themenblöcken zusammengefasst und kann im Stadthaus 1 der Stadt Bückeburg, Marktplatz 3, 1. OG im Fachbereich Planen & Bauen, Zimmer 26, während der Dienststunden
montags – freitags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
dienstags 14.30 Uhr – 16.00 Uhr
donnerstags 14.30 Uhr – 18.00 Uhr
eingesehen werden.
Bückeburg, den 11.09.2024
Der Bürgermeister
Wohlgemuth