Öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend der Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Bückeburg vom 31.07.2019 ist eine Neuwahl des Behindertenbeirates durchzuführen.
Die Neuwahl findet am Montag, dem 21. Oktober 2024, um 15.00 Uhr im Bürgerzentrum / Begegnungsstätte, Herderstr. 35 in Bückeburg statt.
Alle in Bückeburg tätigen Behindertenvereine, Verbände, Selbsthilfegruppen oder sonstige Gruppierungen können je zwei Delegierte, die passiv wahlberechtigt sein müssen, in die Delegiertenversammlung entsenden.
Besonders geeignete fachkundige, nichtbehinderte Personen oder Personen, welche in Ihrem familiären Umfeld behinderte Menschen betreuen, können durch eine entsprechende Antragstellung an der Wahlversammlung teilnehmen.
Ich weise darauf hin, dass mit einer Frist von zwei Wochen vor Durchführung der Delegiertenversammlung - bis zum 04.10.2024 - die Teilnahme beantragt werden kann, über den Antrag entscheidet der Bürgermeister der Stadt Bückeburg.
Vordrucke zur Benennung von jeweils zwei Delegierten, die Anträge für die Interessierten, sowie die Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Bückeburg Bückeburg erhalten Sie unter www.bueckeburg.de - Leben in Bückeburg>Gesundheit und Soziales>Menschen mit Behinderung oder aber während der Sprechzeiten im Fachgebiet Familie und Soziales, Zimmer 2, Hofapotheke, Marktplatz 4, Bückeburg.
Bückeburg, den 04.09.2024
Stadt Bückeburg
Wohlgemuth
Bürgermeister