Im Rahmen des Förderprogramms Dorfentwicklung hat jede Dorfregion auch die Möglichkeit Kleinstvorhaben durchzuführen. Für den gesamten Förderzeitraum steht der Dorfregion dafür ein Maximalbudget von 30.000 € zur Verfügung und es gibt folgende weitere Vorgaben die eingehalten werden müssen:
- Projektkosten pro Kleinstvorhaben max. 12.500 €
- Fördersatz entsprechend Antragsteller laut ZILE-RL, max. 2.500 € + 10% Eigenanteil durch Kommune = max. 2.750€/Kleinstprojekt
- Verortung innerhalb des Siedlungsgebietes (geschlossene Bebauung)
- schnelle Umsetzung muss möglich sein (bis Herbst eines Jahres)
- Beschlussfassung über benanntes Entscheidungsgremium der Dorfregion
- Antragstellung & Bescheide via Stadt Bückeburg
- Im Frühjahr 2025 wurden 8 Kleinstvorhaben beantragt und genehmigt und 7 davon wurden erfolgreich umgesetzt.
Ziel und Absicht der Kleinstvorhaben:
- dienen dem Allgemeinwohl
- „schieben“ den DE-Prozess an
- machen die Dorfentwicklung sichtbar
- Stärkung der eigenverantwortlichen dörflichen Entwicklung
- Stärkung von lokaler Identität und „Sozialraum Dorf“ durch Projekte, die einer geringen finanziellen Unterstützung bedürfen
- nachhaltige Entwicklung der gesamten Dorfregion
Kleinstvorhaben 2026:
OT Evesen: Zentraler Informationspunkt, Schaukästen neben Eingang Sporthalle Evesen
OT Müsingen: Erweiterung Spielangebot mit Spielgerät Drehkreisel, Spielplatz "Auf dem Breien"
OT Rusbend: Sitzgelegenheiten an vier Standorten im Ortsteil
Kleinstvorhaben 2025:
OT Achum: Erweiterung Outdoor-Sportgerät am Vereinsheim
OT Cammer: Freizeitgerät am Bolzplatz, Teqball-Platte
OT Evesen: Sitzgruppe Spielplatz "Auf dem Felde", Sitzgruppe Spileplatz Südring, Sitzbänke Begegnungslinde in Petzen
OT Meinsen-Warber: Boulebahn
OT Scheie: Nachbarschaftstreffpunkt Triftstraße