fürstlich. modern. Bückeburg.
Buergerbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Behördenbeteiligung

Wenn die Stadt Bückeburg einen Bebauungsplan aufstellt, haben Sie als Bürger:in Gelegenheit, die Planungen einzusehen und sich daran zu beteiligen. Die zum jeweiligen Verfahrensstand vorliegenden Unterlagen liegen sowohl im Fachbereich Planen & Bauen öffentlich aus, Sie können sie zusätzlich hier auf der Homepage der Stadt Bückeburg einsehen.

Bebauungspläne werden zumeist in einem zweistufigen Planverfahren durchgeführt. In der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ können Sie sich über die Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für ein Konzept und über voraussichtliche Auswirkungen informieren. Sie können bereits in der „Öffentlichkeitsbeteiligung“ Stellungnahmen abgeben, die bei der Planung berücksichtigt werden sollen.

In der 2. Stufe des Planverfahrens, der „Öffentlichen Auslegung“ wird dann der Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und Gutachten für einen Monat öffentlich ausgelegt. Auch hier haben Sie erneut die Möglichkeit, die Planung einzusehen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben.

Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch)

Planungsunterlagen und aktuelle Öffentliche Bekanntmachungen zur Bauleitplanung der Stadt Bückeburg stellen wir hiermit zur Verfügung.

Die Planungsunterlagen können Sie im Stadthaus 1, 1. Obergeschoss, Fachbereich Planen & Bauen, Marktplatz 3, 31675 Bückeburg zu den folgenden Öffnungszeiten einsehen:

montags bis freitags: von 08.30h – 12.00h und zusätzlich

dienstags: von 14.30h – 16.00h

donnerstags: von 14.30h – 18.00h

Gerne für Sie da

Ihr Kontakt

Weiterführende Themen

Im Überblick