fürstlich. modern. Bückeburg.

Kindertagespflege

Jedes Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf den Besuch einer
Kindertageseinrichtung.

Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung

  • Kindertageseinrichtungen: Dazu gehören Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen und altersübergreifende Gruppen. Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen Kinder regelmäßig, mindestens jedoch 10 Stunden pro Woche betreut werden. Die Betreuung erfolgt in Gruppen.
  • Kindertagespflege: Diese personenbezogene Betreuungsform richtet sich vorrangig an Kinder unter drei Jahren und an schulpflichtige Kinder. Die Betreuung erfolgt durch eine geeignete Tagespflegeperson, entweder im Haushalt der Pflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen.

Für weitere Informationen, zum Beispiel zu den Kosten, zur Kostenübernahme oder zu den Betreuungsangeboten, stehen Ihnen die Website des Landkreises Schaumburg sowie die Fachberatung Kindertagespflege zur Verfügung.

Kindertagespflegepersonen in Bückeburg

Gerne für Sie da

Ihr Kontakt
Frau
M. Jalab
Fax:
0 57 22 / 206 - 200
Zimmer 4

Stadthaus I
Marktplatz 3
31675 Bückeburg
Stadtteil: Bückeburg Kernstadt