Dienstleistung
Wechsel der Hauptwohnung
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen tatsächlich am häufigsten aufhalten. Bei einem verheirateten Einwohner, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Der Ort der Hauptwohnung ist auch der Ort, an dem das Wahlrecht ausgeübt wird.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners. Eine Person kann somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde melden.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Statuswechsel
Wenn eine Ihrer Nebenwohnungen aufgrund der Änderung der Lebensumstände (z.B. durch einen Arbeitsplatzwechsel) zu Ihrer Hauptwohnung wird, müssen Sie das der zuständigen Meldebehörde mitteilen. Dazu liegt bei der Meldebehörde ein entsprechendes Formular vor, dass wir mit Ihnen gemeinsam ausfüllen.
Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie – unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht – angeben, welche Wohnungen Sie haben und welche davon als Ihre Hauptwohnung gilt.
Reisepass/Personalausweis