Dienstleistung
Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
Vorläufige Reisepässe werden sofort ausgestellt, wenn beispielsweise eine Auslandsreise bevorsteht und für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr genügend Zeit ist. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Der Ausweispflicht wird auch genügt, wenn der Betroffene einen gültigen Reisepass hat.
Sollten Sie daher nur ein einziges Ausweispapier besitzen und dieses verlieren, müssen Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Zur Überbrückung können Sie auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses im Expressverfahren beantragen.
Sie haben Ihren Reisepass verloren.
Achtung: die neue Rufnummer zur Sperrung ist ab 1.1.2014: 116116Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl steht ab dem 1. Januar 2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheit ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar.
- Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
- Neuantrag Reisepass: nach Bedarf oder schnellst möglich, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen
- Reisepass mit 32 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 60,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50
- Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
- Personen ab 24 Jahren: EUR 82,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50
- Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00 / EUR 114,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
- vorläufiger Reisepass: EUR 26,00
- Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
- Kinderreisepass: EUR 13,00 Euro
- Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,00
- Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
- Reisepass-Antragstellung bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 21,00 (Zuschlag)
- Antragstellung auf vorläufigen Reisepass/Kinderreisepass bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 13,00 (Zuschlag)