Dienstleistung
Anmeldung in einer anderen Gemeinde
Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Sie können sich und Ihre Familienangehörigen persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Wenn Sie oder ein Familienangehöriger persönlich bei uns erscheinen, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden. Wir nehmen Ihre Daten auf und Sie bestätigen durch Ihre Unterschrift die Richtigkeit.
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie Ihrer Ausweisdokumente beilegen. Da auf den Originaldokumenten Adressänderungen vorzunehmen sind, bitten wir Sie darum, möglichst persönlich bei uns vorzusprechen.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.