Dienstleistung
Kinderreisepass
- Reisepass
Für manche Reiseziele (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise) ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes in der Rubrik "Länder- und Reiseinformationen". - Kinderreisepass
Jedes deutsche Kind hat bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Anspruch auf einen Kinderreisepass. Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem das Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
Hinweis: Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Januar 2006 den Kinderausweis. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt. Der Kinderausweis kann seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert werden.
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden.
Hinweis: Im Falle einer Verlängerung muss die zuständige Stelle das bisherige Lichtbild des Kindes gegen ein aktuelles austauschen.
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Elternteile verhindert ist
- in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbilde des Kindes im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
- gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils
- das Kind muss beim Antrag anwesend sein
Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.