Der Bürgermeister
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern über die Direktwahl für acht Jahre gewählt. Sie oder er ist hauptamtlich tätig und ist Beamtin oder Beamter auf Zeit.
Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen nach
dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) unter anderem folgende Aufgaben:
- Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges der Verwaltung und Regelung der Geschäftsverteilung im Rahmen der Richtlinien des Rates
- Repräsentative Vertretung der Stadt sowie Vertretung in Rechts- und Verwaltungsgeschäften und in gerichtlichen Verfahren
- Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Rates, des Verwaltungsausschusses und der Ortsräte
- Entscheidung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Verteidigung einschließlich des Zivilschutzes
- gewerberechtliche und immisionsschutzrechtliche Genehmigungen
- Ausführung von Weisungen der Kommunal- und Fachaufsichtsbehörden.