Am 13.09.2026 fanden in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Kommunalwahlen sowie die Bürgermeisterwahl statt. Die Stichwahl fand am 27.09.2026 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.
Bekanntmachung der Wahlleitung
Wahlbekanntmachung der Stadt Bückeburg zu den Kommunalwahlen
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Unterpunkten.
Die Landeswahlleitung hat zudem ein Informationsdokument zu den Grundzügen des niedersächsischen Kommunalwahlsystems erstellt.
Informationen zu den Kommunalwahlen
Wahlberechtigt sind alle
- Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und
- Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
und am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Kommune den Wohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Wahlberechtigte werden von den Kommunen automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie sich rechtzeitig mit ihrem Wohnsitz in dem Wahlgebiet angemeldet haben. Wer innerhalb der 3-Monatsfrist aus dem Wahlgebiet wegzieht, ist nicht mehr stimmberechtigt. Zieht eine Person innerhalb der 3-Monatsfrist in eine andere Gemeinde desselben Landkreises entsteht regelmäßig die Situation, dass zwar die Voraussetzungen für die Wahl zum Kreistag und für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahl der Vertretung der neuen Wohnsitzgemeinde oder für eine dort stattfindende Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters liegen mangels der erforderlichen Wohnsitzdauer jedoch nicht vor.
Weitere Informationen zu möglichen Konstellationen von Umzügen innerhalb der 3-Monatsfrist finden Sie hier.
Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie spätestens am 23.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie die Nummer des Stimmbezirks sowie die Angabe des Wahlraums.
In der Zeit vom 24.08.2026 bis 28.08.2026 können Sie während der allgemeinen Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt Einsicht in die Wählerverzeichnisse nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen und ggf. schriftlich Einspruch einlegen.
Die Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen finden Sie hier.
Briefwahlbüro geöffnet ab dem 10.08.2026
Das Briefwahlbüro ist während der allgemeinen Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes im Stadthaus III, Lange Straße 21, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 9 vom 10.08.2026 bis zum 11.09.2026 (am 11.09.2026 bis 13.00 Uhr) geöffnet. Für den Fall, dass am 27.09.2026 eine Stichwahl durchgeführt wird, werden die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros bis zum 25.09.2026 verlängert.
Personen, die glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, können auch noch am Samstag, 12.09.2026 bzw. 26.09.2026, bis 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein erhalten. Hierfür ist das Briefwahlbüro am 12.09.2026 bzw. am 26.09.2026 in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Im Briefwahlbüro können die Wähler ab dem 10.08.2026 direkt wählen bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen.
Sofern Sie Briefwahlunterlagen schriftlich anfordern möchten, sollte der vollständig ausgefüllte Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) frühzeitig im Briefwahlbüro eingehen. Insbesondere für den Versand an den ausländischen Urlaubsort wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Briefwahlbüro empfohlen.
Der Wahlschein kann in der Zeit vom 10.08.2026 bis zum 11.09.2026, 13.00 Uhr, online beantragt werden. Den Wahlscheinantrag online finden Sie hier.
Des Weiteren kann für die Beantragung des Wahlscheins auch der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte QR-Code genutzt werden.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen darauf, dass Sie angeben, ob Sie die Briefwahlunterlagen nur für den Wahltermin am 13.09.2026 erhalten möchten oder auch für eine gegebenenfalls stattfindende Stichwahl. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen auch für eine gegebenenfalls stattfindende Stichwahl beantragen wollen, ist zwingend ein entsprechendes Kreuz auf dem Wahlscheinantrag zu setzen. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen nur für den 13.09.2026 beantragen, wird Ihnen die Wahlbenachrichtigung zusammen mit den Briefwahlunterlagen zurückgegeben, damit Sie im Falle einer Stichwahl am 27.09.2026 im Wahlraum Ihre Wahlbenachrichtigung vorlegen können.
Eine Teilnahme an der Briefwahl ist nur dann möglich, wenn die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt werden und der Wahlbrief mit den Stimmzetteln (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersendet wird, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27.07.2026 über die Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl, die Stadtratswahl und die Wahl der Ortsräte in den Ortschaften in Bückeburg am 13.09.2026 entschieden.
Hier finden Sie die zugelassenen Wahlvorschläge.
Informationen zu den Wahlräumen finden Sie hier.
Die Wahlvorschlagsträger finden hier einige Informationen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen.
Die Wahlvorschläge für die Wahlen zum Stadtrat und zu den Ortsräten sind spätestens am 20.07.2026 bis 18:00 Uhr einzureichen. Die Wahlvorschläge für die Wahl zur Bürgermeisterin /zum Bürgermeister sind spätestens am 06.07.2026 bis 18:00 Uhr einzureichen. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge bereits vor dem Termin einzureichen, damit die Wahlvorschlagsunterlagen rechtzeitig vorgeprüft und etwaige Mängel möglichst vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Landeswahlleitung.
Für die Veröffentlichung von politischer Werbung ist die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung der EU (2024/900) (TTPW-VO) zu berücksichtigen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat auf seiner Internetseite zur Unterstützung der politischen Parteien und Vereinigungen die Leitlinien der EU-Kommission zur TTPW-VO vom 08.10.2025 veröffentlicht. Die Leitlinien erläutern anhand von Beispielen, wie die Verordnung ausgelegt werden kann. Die Leitlinien sind abrufbar über die Internetseite des BMDS.
Zum Thema Datenschutz im Kommunalwahlkampf 2026 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen einen Flyer mit Hinweisen für Parteien, Wählergruppen und Verbände herausgegeben. Der Flyer ist abrufbar über die Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Bückeburg am 14.09.2026
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2026 über das Ergebnis für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in Bückeburg am 13.09.2026 entschieden.
Die Ergebnisfeststellung finden Sie hier.
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Bückeburg am 16.09.2026
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.09.2026 über die Ergebnisse für die Stadtratswahl in Bückeburg und die Ortsratswahlen in den Ortsteilen Cammer, Evesen, Meinsen-Warber, Rusbend und Scheie am 13.09.2026 entschieden.
Die Ergebnisfeststellungen finden Sie hier.
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Bückeburg am 30.09.2026
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2026 über das Ergebnis für die Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in Bückeburg am 27.09.2026 entschieden.
Die Ergebnisfeststellung finden Sie hier.
Die Stadt Bückeburg sucht Wahlhelfer*innen.
Für die vierundzwanzig Wahlvorstände in den Wahllokalen und weiteren Wahlvorständen für den Bereich der Briefwahl in der Stadt Bückeburg werden Wahlhelfer*innen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gesucht.
Für jeden Wahlvorstand werden acht Wahlhelfer*innen benötigt. Für die Wahlvorsteher*innen und die Schriftführer*innen wird eine Woche vor der Wahl eine Schulung durchgeführt, in der die Aufgaben des Wahlvorstandes und der Ablauf des Wahltages erläutert werden.
Alle Wahlhelfer*innen erhalten von der Stadt eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Interessenten können sich bei Frau Aldag unter der Telefonnummer 05722/206-151 oder per E-Mail an wahlen(at)bueckeburg.de wenden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich über das Serviceportal Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende | Stadt Bückeburg online als Wahlhelfer*in zur Verfügung zu stellen.
Anlässlich der Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin werden die Wahlergebnisse am Sonntag, den 27.09.2026 ab 18:00 Uhr im Historischen Ratssaal des Rathauses laufend aktuell präsentiert. Einlass ist ab 17:30 Uhr. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Presse und Politik sind herzlich eingeladen vorbeizuschauen.
Zusätzlich können die Ergebnisse hier angesehen werden.