Denkmalrechtliche Erlaubnis
Die denkmalrechtliche Genehmigung benötigen Sie grundsätzlich für alle gestaltenden Maßnahmen an einem Denkmal, wenn sie zum Beispiel das Dach neu eindecken oder neue Fenster einsetzen, oder nur Ihr Gebäude mit einem neuen Farbanstrich versehen oder die Einfahrt neu pflastern möchten.
Eine denkmalrechtliche Genehmigung wird, wenn für die durchzuführende Baumaßnahme auch eine Baugenehmigung erforderlich ist, im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Handelt es sich jedoch um eine baugenehmigungsfreie Baumaßnahme, ist vorab eine denkmalrechtliche Genehmigung gesondert zu beantragen. Beabsichtigen Sie beispielsweise den Einbau neuer Kunststofffenster, wäre diese Baumaßnahme zwar baugenehmigungsfrei, bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude benötigen Sie jedoch für eine derartige Maßnahme eine denkmalrechtliche Genehmigung.
Während der Bauausführung werden Sie von der Denkmalschutzbehörde der Stadt Bückeburg betreut und beraten.
Eine Baugenehmigung benötigen Sie für baulichen Maßnahmen an einem Denkmal – wenn Sie also zum Beispiel Dachgauben aufsetzen, einen Anbau errichten, den Grundriss verändern oder einen Teil des Gebäudes umnutzen wollen, etwa ein Wohngebäude in ein Versicherungsbüro.
Für das Baugenehmigungsverfahren im Denkmalschutz sind die gleichen Entwurfsunterlagen wie für das „traditionelle“ Genehmigungsverfahren erforderlich. Sie müssen lediglich durch einen detaillierten Maßnahmenkatalog ergänzt werden.