Wie verbindlich ist der Flächennutzungsplan?
Die planerischen Aussagen im Flächennutzungsplan beziehen sich auf das gesamte Gemeinde- oder Stadtgebiet. Für die Behörden ist er bindend. Gegenüber Dritten entfaltet er jedoch keine Rechtswirkung. Baurechte für einzelne Grundstücke können somit nicht aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden.
Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nutzungen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden, müssen also dem Flächennutzungsplan entsprechen.
Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nutzungen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden, müssen also dem Flächennutzungsplan entsprechen.